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Rechtliche Grundlage der freiwilligen Mid-Term Leistung

Die rechtliche Grundlage für die von uns angebotene freiwillige Mid-Term Leistung liefert APSO §6(5):

Satz 1: „Neben dieser Modulprüfung können während der Lehrveranstaltungen Mid-Term-Leistungen angeboten werden.“


Kommentar zu Satz 1: Das Angebot, durch die Teilnahme an wissenschaftlichen Studien des Lehrstuhls eine freiwillige Mid-Term Leistung zu erbringen, bezieht sich ausschließlich auf Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Semester vom Lehrstuhl angeboten werden. Dieses Angebot wird den Studierenden vor Beginn der Vorlesungszeit transparent und frühzeitig über die Modul- und Lehrveranstaltungsbeschreibung kommuniziert.

Satz 2: "Näheres, insbesondere Anzahl, Art, Prüfungsdauer und Umfang dieser Nachweise sowie deren jeweilige Gewichtung bei der Ermittlung der Modulnote, mögliche Gewährung eines Nachtermins vor der Modulprüfung bei Geltendmachung von triftigen Gründen und die mögliche Anrechnung der Mid-Term-Leistung im Falle einer Wiederholungsprüfung werden von den Prüfenden im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss festgelegt und sind spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn in geeigneter Weise den Studierenden bekannt zu geben."


Kommentar zu Satz 2: Die freiwillige Mid-Term Leistung kann durch die Teilnahme an Studien unseres Lehrstuhls erbracht werden. Das Absolvieren der freiwilligen Mid-Term Leistung führt zu einer Verbesserung der kalkulierten Prüfungsnote um 0,3, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Lehrveranstaltung bereits vor Anrechnung des Notenbonus bestanden wurde (ergo, kalkulierte Prüfungsnote vor Anrechnung 4,0 oder besser). Die Erbringung der Mid-Term-Leistung ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung dar.

Der Umfang der Mid-Term Leistung richtet sich nach den ECTS einer jeweiligen Lehrveranstaltung. Durch die Teilnahme an Studien unseres Lehrstuhls werden sog. 'Study-Points' erarbeitet, die benötigt werden, um sich für eine bestimmte Lehrveranstaltung einen Notenbonus anrechnen lassen zu können. Wie viele Study-Points mit einer Studie verdient werden können, kann der Beschreibung der jeweiligen MotivaTUM-Studie entnommen werden. Die Dauer einer jeweiligen Studie hängt ebenfalls von der Anzahl der Study-Points ab, die mit einer Studie verdient werden können. Studien mit 1 Study-Point dauern ca. 60 Minuten und Studien mit zwei Study-Point ca. 120 Minuten. Die Anzahl der benötigen Study-Points für einen Notenbonus hängt hierbei von der jeweiligen Lehrveranstaltung ab: Für eine 3-ECTS Lehrveranstaltung wird 1 Study-Point benötigt und für eine 6 ECTS-Prüfung werden 2 Study-Points benötigt.

Die Study-Points können nur ein Semester lang eingesetzt werden und zwar in dem Semester, in dem die Study-Points verdient wurden. Das heißt, Study-Points, die im Wintersemester durch die Teilnahme an Studien verdient wurden, können nicht im darauffolgenden Sommersemester für einen Notenbonus eingesetzt werden. Aufgrund der zeitlichen Gestaltung der Mid-Term Leistung besteht auch keine Wiederholungsmöglichkeit der freiwilligen Mid-Term Leistung im gleichen Semester.

Die Teilnahme an Studien unseres Lehrstuhls zur Erbringung der Mid-Term Leistung erfolgt über die MotivaTUM Homepage (https://www.motivatum.psy.mgt.tum.de/motivatum.php). Es ist demnach erforderlich, sich bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt auf MotivaTUM zu registrieren, um an Studien teilnehmen zu können, da der Umfang an Studien frühzeitig geplant werden muss. Die Studien unseres Lehrstuhls werden zum Ende des Semesters angeboten. Es werden ausreichend Studien in Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt, so dass alle Studierende die Möglichkeit haben, die Mid-Term Leistung zu erbringen. Es erfolgt eine Benachrichtigung an alle registrierten Studierenden über E-Mail, sobald Studien verfügbar sind. Je nach Ausgestaltung einer Studie erfolgt die Anmeldung entweder direkt über MotivaTUM oder über eine andere Plattform.

Satz 3: „Die Teilnahme an der Mid-Term- Leistung erfolgt freiwillig.“


Kommentar zu Satz 3: Die Erbringung der Mid-Term-Leistung ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung dar.

Satz 4: „Ist die Mid-Term-Leistung als Prüfungsleistung in einem Modul zu erbringen, wird die erreichte Note bei der Ermittlung der Modulnote nur berücksichtigt, wenn sich dadurch eine bessere Modulnote errechnet.“

Satz 5: „Ist die Mid-Term-Leistung als Studienleistung in einem Modul zu erbringen, kann der Prüfende eine Bonusregelung für die Bewertung der Modulprüfung vorsehen.“

Satz 6: „Die rechnerisch ermittelte Modulnote wird dabei um 0,3 verbessert, wenn dies auf Grund des Gesamteindrucks den Leistungsstand des Studierenden besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat; für die Beurteilung des Gesamteindrucks sind die Mid-Term-Leistungen zu berücksichtigen.“


Kommentar zu Sätzen 4-6: Die Erbringung der Mid-Term Leistung durch die Teilnahme an Studien unseres Lehrstuhls führt zu einer Verbesserung der kalkulierten Prüfungsnote um 0,3, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Lehrveranstaltung bereits vor Anrechnung des Notenbonus bestanden wurde (ergo, kalkulierte Prüfungsnote vor Anrechnung 4,0 oder besser).

Satz 7: „Die Begründung für die Notenverbesserung ist zu dokumentieren“


Kommentar zu Satz 7: Das Angebot dieser freiwilligen Mid-Term Leistung ist damit begründet, dass wir den Studierenden unserer Veranstaltungen die Möglichkeit eröffnen möchten, bei einer vorwiegend theoretischen Ausbildung auch praktische Erfahrungen im psychologischen/pädagogischem Wissenschaftsbetrieb zu sammeln. Durch die Teilnahme an den Studien unseres Lehrstuhls, die sich an den theoretischen Inhalten der Lehrveranstaltungen orientieren, lernen die Studierende, was es bedeutet, einen kontrollierten Versuchsaufbau zu designen, und wie es sich anfühlt, selbst an einem Experiment teilzunehmen (Stichwort: Perspektivenübernahme). Darüber hinaus erhalten die Studierenden im direkten Austausch mit dem(r) Dozent*In ein ausführliches Debriefing, das zum einen sicherstellt, dass die Studierende tiefergehende Einblicke in die empirische Wissenschaftspraxis erhalten haben (Stichwort: Lernergebnis). Zum anderen erhalten die Studierenden im Debriefing persönliches Feedback auf eigene Erfahrungen, Überlegungen und Ideen, die während der Studienteilnahme entstanden sind, die wiederum Impulse für eigene, zukünftige Abschlussarbeiten und Kooperationsmöglichkeiten bieten.

Satz 8: „Bestandene Mid-Term-Leistungen können bei der Wiederholung der nicht bestandenen Modulprüfung für eine Wiederholungsmöglichkeit bei Ablegung zum nächstmöglichenPrüfungstermin berücksichtigt werden.“


Kommentar zu Satz 8: Aufgrund des hohen administrativen Aufwands wird hier bewusst die „Kann“-Klausel in Anspruch genommen und diese Möglichkeit explizit ausgeschlossen. Somit besteht nicht die Möglichkeit, sich eine bereits erbrachte Mid-Term Leistung für eine Wiederholungsprüfung in einem späteren Semester anrechnen zu lassen. Die Mid-Term Leistung muss in diesem Fall erneut erbracht werden, falls eine Notenverbesserung gewünscht wird.